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Nominalzins und Effektivzins

Wer einen Kredit aufnimmt, sollte unbedingt den Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins kennen: Der Nominalzins ist der Zins, der von der Bank abgerechnet wird. Der Nominalzins wird auf die Kreditsumme gezahlt und als monatliche oder vierteljährliche Rate belastet. Bei Annuitätendarlehen und auch bei Ratenkrediten wird dieser in der monatlichen Rate berücksichtigt, denn diese enthält sowohl die Zinsen als auch die Tilgung.

Wenn man Kredite jedoch vergleichen möchte, dann hilft der Nominalzins hierbei nicht wirklich weiter. Er stellt zwar eine erste Vergleichsgröße da, doch wirklich Aufschluss darüber, ob ein Kredit günstig ist oder nicht, kann man hierdurch nicht erhalten. Für einen objektiven Vergleich von verschiedenen Kreditangeboten ist der Effektivzinssatz ausschlaggebend. Viele Banken drücken den Nominalzins, um diesen in die Werbung zu nehmen. Doch der Abschluss eines Kredites kostet auch verschiedene Gebühren. Beim Abschluss eines Ratenkredites, der zum Beispiel für einen Autokauf genutzt wird, kommt unter anderem eine Abschlussgebühr zwischen einem und drei Prozent der Darlehenssumme zur Anrechnung. Diese Gebühr wird neben den Zinsen auf die Darlehenssumme aufgeschlagen und beeinflusst so den Effektivzinssatz. Je höher die Gebühren, desto höher ist auch der Effektivzinssatz und desto teurer ist der Kredit. Ein Nominalzins von 7,9 Prozent pro Jahr kann dann schnell auf über neun Prozent anwachsen.

Ein Streitpunkt gerade bei Ratenkrediten ist die Kreditversicherung, die von vielen Kreditinstituten verlangt wird. Die Kosten hierfür können mehrere Tausend Euro betragen, je nach Laufzeit und Alter des Kreditnehmers. Diese Kosten müssen jedoch noch nicht auf den Effektivzinssatz aufgerechnet werden, so können Kosten noch verschleiert werden. Kreditnehmer sollten daher bei Ratenkrediten die Kosten für die Kreditversicherung genau betrachten. Würden die Kosten für die Kreditversicherung mit eingerechnet, sind Effektivzinssätze von über 15 Prozent keine Seltenheit.

Aber auch bei Baufinanzierungen gibt es verschiedene Kosten, die in den Effektivzins eingerechnet werden. So sind dies ebenfalls Abschlusskosten, aber auch Kosten für die Wertermittlung des Objektes gehören hierzu. Auch hier können Kredite nur durch den Effektivzins wirklich verglichen werden. Es gibt aber auch bei einer Baufinanzierung Kosten, die nicht in den Effektivzins eingerechnet werden. Dies sind zum Beispiel die Kosten für Teilauszahlungsbeträge, aber auch Bereitstellungszinsen oder Kontoführungsgebühren erhöhen den Effektivzinssatz nicht.
 
Quellen: Anwalt-Suchservice, FAZ, Financial Times, Handelsblatt, Heise Online, Jornalistentreff, Pressevertrieb, Versicherungsjournal 

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